Ein (auch mündlich) erteilter Auftrag wird durch die schriftliche Annahme (Auftragsbestätigung) für den Auftragnehmer verbindlich, sofern dieser nicht innerhalb 8 Tagen schriftlich widersprochen wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 10 Tage vor der vereinbarten Auftragsausführung vom Auftrag schriftlich zurückzutreten.
Für rechtzeitige Lieferung der Werbemittel oder einwandfreier Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an.
Im Distributionsbereich gewährleistet er eine mindestens 90%ige Verteilung der zur Verfügung gestellten Werbemittel. Eine Haftung für den weiteren Verbleib der Werbemittel nach erfolgter Auslage/Aushang wird nicht übernommen.
Der Auftragnehmer wendet bei Entgegennahme und Prüfung von Werbemitteln die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wurde oder Inhalt und Gestaltung der beauftragten Werbung nicht den gesetzlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer vor Werbung abzulehnen, die wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nicht den behördlichen oder gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder deren Veröffentlichung nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In jedem Fall obliegt es dem Auftraggeber für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung zu sorgen. Von Ansprüchen Dritter ist der Auftragnehmer freizustellen.
Bei Distribution von Werbemitteln kann eine evtl. Reklamation nur dann bearbeitet werden, wenn diese spätestens am 3. Werktag nach Verteilungsende schriftlich beim Auftragnehmer vorliegt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
Werbemittel, die nicht nur einmalig verbreitet werden, können von dem Auftragnehmer auf Wunsch gelagert werden. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung wird nur im Fall nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer behält sich die Standorte eigener Werbeträger vor.
Ein Umsetzen einzelner Werbeträger aus wichtigem Grund berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährleistet. Alle Aufträge werden nur gegen Vorauskasse ausgeführt. Sind anders lautende Vereinbarungen getroffen worden, gilt der Zahlungsmodus der auf unseren Rechnung vereinbart ist.
Mahnkosten für eine „letzte Mahnung“ gelten mit EUR 10,00 als vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden 10% Verzugszinsen berechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen der Sitz des Auftragnehmers. Sollten Teile der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder in Zukunft werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.